AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftige- Lieferungen und Leistungen der Forum Technik GmbH. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Die Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich wieder aufgehoben werden.
Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für die handelsüblichen Vertragsformeln (z.B ab Werk) die von der Internationalen Handelskammer festgelegten „INCOTERMS“ in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

II. Preise und Nebenkosten

Unsere Preise verstehen sich rein Netto ab Auslieferungslager.
Metallhaltige Produkte werden auf Grundlage eines Basispreises verkauft. Die in den Angeboten angegebenen Basispreise werden auf Grund der aktuellen Börsennotieren (z.B. Kupfer DEL / MK) monatlich aktualisiert.
Veranlassen wir die Versendung für den Käufer, hat der Käufer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung vorliegt. Bei Empfang einer beschädigten Sendung oder Verlust ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Feststellungen für den Schadensbeweis zu treffen und uns unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen.

III. Lieferung

Alle auch schriftlich angegebenen Liefertermine sind immer unverbindlich. Verzögerungen infolge höherer Gewalt – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom noch nicht erfüllten Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von uns nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von uns nicht eingehalten wird, er schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

IV. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das eines Unterlieferanten verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei unserer Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

V. Sicherungsübereignung / Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertrag, sowie Saldoforderungen aus Kontokorrent, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern oder verarbeiten.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren gleich aus welchem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt in voller Höhe oder dem Wert unseres Miteigentumsanteils an uns abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Er stellt uns von den bei der Geltendmachung unseres Eigentums entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten frei, soweit der Dritte zur Zahlung nicht in der Lage ist.

VI. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

Der Besteller hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich zu rügen, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung. Erfolgt keine ordnungsgemäße Mängelrüge, sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht:

bei Nichtbeachtung der Behandlungsvorschriften, die der Lieferung beigefügt sind oder bei uns bzw. unseren Niederlassungen angefordert werden können,
bei unsachgemäßer Auslegung, Beanspruchung oder Behandlung,
bei unsachgemäßer Instandsetzung durch den Besteller oder durch Dritte.
Für die Beurteilung der Entsprechung der Ware gilt allein unsere Spezifikation. Diese gilt als Leitspezifikation, sofern sie nicht durch Vereinbarung schriftlich geändert wird.
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge geht die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung.

VII. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Die Gewährung von Skonto bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet, die Annahme erfolgt jedoch stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten
Wir sind berechtigt, bestehende Kreditbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, anzupassen oder zu widerrufen und die Stellung von Bürgschaften, Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen, insoweit hierzu sachliche Gründe, wie zum Beispiel Verzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers vorliegen.
Eingehende Zahlungen werden gemäß §§ 366 II, 367 BGB verrechnet.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund oder anderer Abzüge sind unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig ist. Zur Zurück­behaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Ver­tragsverhältnis berechtigt.

VIII. Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf:

Verletzung der Hauptleistungspflichten
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
In jedem Falle ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.

IX. Schutzrechte

Für Ware, die nicht nach Entwürfen, Beschreibungen oder Anweisungen des Käufers hergestellt ist, versichern wir, dass diese nach unserem besten Wissen keine in den Vereinigten Staaten oder Europa für die Ware selbst bestehenden Patente verletzt. Die Gewährleistung gilt jedoch nicht für die Verwendung der Ware in Verbindung mit anderer Ware oder anderem Material oder beim Einsatz bei Prozessen oder der Herstellung von Produkten.
Erhält der Käufer Kenntnis von Forderungen, dass die Ware in den Vereinigten Staaten oder Europa bestehende Patente verletzt, informiert er uns unverzüglich schriftlich davon und unterstützt uns mit Informationen und Hilfeleistungen und überträgt uns die ausschließliche Zuständigkeit zur Bewertung, Verteidigung und Beilegung der Forderung.
Der Käufer stellt uns von allen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund bei angeblichen Verletzungen von Rechten Dritter sowie Forderungen auf der Grundlage der Produkthaftung oder Gewährleistung frei, soweit die bei uns produzierten oder verkauften Sachen nach Entwürfen, Beschreibungen oder Anweisungen des Käufers hergestellt worden sind. Dies gilt auch für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

X. Geheimhaltung, Formen und Werkzeuge, Vertragsstrafe

Dem Käufer ist es untersagt, vertrauliche Informationen zum Vertragsgegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weiterzugeben. Alle Beschreibungen, Zeichnungen, Entwürfe, Materialinformationen, Herstellungs- und Prozessdaten sowie sonstige Informationen des Verkäufers an den Käufer sind das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, diese Unterlagen nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Verkäufers zu vervielfältigen, zu benutzen oder an Dritte weiterzugeben. Auf Forderung des Verkäufers sind die Unterlagen im Zuge der Erbringung oder nach Abschluss der Leistung des Verkäufers an diesen zurückzugeben. Dies gilt auch nach Stornierung, Beendigung, Erfüllung oder Abschluss des konkreten Vertrages.
Alle Formen, Werkzeuge und Ausrüstungen („Werkzeug“) für die Herstellung von Waren der Forum Technik GmbH stellen unabhängig davon, ob die Bezahlung durch den Käufer oder den Verkäufer erfolgt, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Technologie des Verkäufers dar , der das alleinige Nutzungsrecht daran besitzt.
Für die Herstellung von Waren der Forum Technik GmbH benutzte Werkzeuge können aus der Produktionsstätte des Verkäufers nicht entfernt werden.
Der Käufer erhält keine Informationen zu Gebrauch, Größe, Gestaltung u.s.w. von Werkzeugen vor, während oder nach Abschluss des Auftrages für die Vertragsware. Entwurf und Herstellungsmethode von Werkzeugen für Waren der Forum Technik GmbH bleiben Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers zerstört der Verkäufer vom Käufer bezahlte oder bereit gestellte Werkzeuge für die Herstellung von Waren der Forum Technik GmbH und übergibt dem Käufer eine notarielle beglaubigte Bestätigung der Durchführung der Aufforderung des Käufers
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen diese Paragraphen verwirkt der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR.

XI. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.

Der Kunde willigt ein, dass alle notwendigen vertragsbezogenen Daten an unseren Factor weitergeleitet werden, soweit dies nach einer vorzunehmenden Interessenabwägung zulässig ist.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Ort des liefernden Werkes oder Lagers. Für alle übrigen Verpflichtungen ist Hannover Erfüllungsort.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover. Die ausschließliche Zuständigkeit hindert den Verkäufer nicht daran, Klagen bei anderen Gerichten anhängig zu machen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.